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理财 [转贴 2007-11-18 21:51:42]   
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18. November 2007, 12:02 Uhr
Telefonaktion

Die Antwort auf die 200.000-Euro-Frage

Schwankende Aktienkurse, die Abgeltungsteuer und die wachsende Inflation machen den deutschen Sparern das Leben schwer. Die Experten des Bundesverbands deutscher Banken hatten bei der WELT-ONLINE-Telefonaktion keine ruhige Minute – und erklärten etwa, was man mit 200.000 Euro macht.
Telefonaktion: Hunderte Leser hatten angrufen oder eine E-Mail geschrieben
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Wie Sie am besten 200.000 Euro anlegen, ob die persönliche Rentenlücke durch die Einführung der Abgeltungssteuer größer oder kleiner wird und noch viel mehr, erfahren Sie in der Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten.
Private Anlagestrategien
Frage: Ich möchte einen Geldbetrag von 120.000 Euro risikolos anlegen. Wozu raten Sie mir?
Antwort: Bundesanleihen und/oder Pfandbriefe sind eine risikolose Möglichkeit, das Geld anzulegen. Sie sollten bei der Höhe des Anlagebetrages unterschiedliche Laufzeiten wählen. Diese können zwischen einem und vier Jahren liegen. Der Zinssatz liegt – je nach Anlagezeitraum bei bis zu 4,5 Prozent. Eine Alternative bietet Festgeld. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist. Dieser bietet einen umfassenden Schutz für Ihr Erspartes.
Frage: Als Familienvater habe ich aus einem Hausverkauf soeben 80.000 Euro erhalten, die ich nun gewinnbringend anlegen möchte. Meine oberste Priorität ist der kurzfristige Zugriff auf das Geld, die zweite ist Krisensicherheit und an dritter Stelle steht die Rendite. Wie lautet Ihre Empfehlung?
Antwort: Den kurzfristigsten Zugriff haben Sie bei Tagesgeldkonten. Achten Sie bei der Anlage darauf, ob die Bank einem Einlagensicherungsfonds angehört, der Ihr Vermögen absichert. Bis zu vier Prozent sind hier möglich. Etwas mehr bekommen Sie etwa für einjähriges Festgeld. Allerdings haben Sie innerhalb des einen Jahres keinen Zugriff auf Ihr Geld.
Frage: Ich habe ein Angebot gesehen: 4,5 Prozent Zins für ein Jahr fest. Lohnt sich das, oder werden die Zinsen noch weiter steigen?
Antwort: Wegen der etwas schwächeren Perspektiven für die Konjunktur im nächsten Jahr dürften die Leitzinsen zunächst auf dem gegenwärtigen Niveau bleiben. Auf Sicht von einem Jahr sind die 4,5 Prozent lukrativ. Erkundigen Sie sich aber auch nach der Sicherheit der Anlage.
Frage: Mein Notgroschen in Höhe von 25.000 Euro möchte ich auf einem Festgeld- oder Tagesgeldkonto deponieren. Manche Banken bieten da interessante Zinsen, bis zu 4,5 Prozent. Wie steht es mit der Sicherheit?
Antwort: Achten Sie darauf, welcher Einlagensicherung die Bank angehört. Bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind Kundenguthaben nur zu 90 Prozent, maximal 20.000 Euro abgesichert. Umfassenden Schutz bietet dagegen der Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken. Hier sind Kundenguthaben auch in Millionenhöhe vollständig abgesichert.
Frage: Die Preise steigen und steigen. Wie sichere ich mein Erspartes vor der Geldentwertung?
Antwort: Noch kann man nicht von einem ernsthaften Inflationsproblem sprechen. Auch wenn der Preisauftrieb inzwischen bei 2,4 Prozent liegt, sind wir noch weit von den Verhältnissen der siebziger Jahre entfernt. Damals lag die Inflationsrate angeheizt von diversen Ölpreisschocks im Schnitt bei knapp fünf Prozent. Sollten Sie heute mit einer ähnlichen Entwicklung rechnen, bieten sich für Sie verschiedene Produkte an, um dem Verlust des Geldwertes entgegenzusteuern. Angefangen vom &S222;sicheren Hafen“ Gold über Immobilien-Investments bis hin zu inflationsgeschützten Anleihen, auch &S222;Linker“ genannt. Die direkteste Form der Absicherung stellen Letztere dar. Investoren bekommen einen Aufschlag für den jährlichen Kaufkraftverlust und haben damit Planungssicherheit unabhängig davon, ob die Inflation auf drei oder gar fünf Prozent steigt. Auch Aktien gehören in der Regel zu den werthaltigen Investments, sprich die Kurse steigen mit der Inflation.
Frage: Ich möchte 200.000 Euro anlegen. Gehe ich mit diesem Betrag bereits zu einem Vermögensverwalter oder bleibe ich bei der Bank?
Antwort: Zunächst einmal bieten auch die Banken eine maßgeschneiderte Vermögensverwaltung an. Entscheidend in Ihrem Fall sind die persönlichen Anlageziele auf der einen Seite und die Kosten für die Verwaltung auf der anderen. Sie sollten eine Liste mit den persönlichen Erfordernissen anlegen und auf Grundlage dieser konkrete verbindliche Angebote von den Finanzhäusern einholen. Vergleichen Sie bei sämtlichen Offerten Ausgabeaufschläge und Managementgebühren. Seit dem 1. November gibt es in Deutschland eine neue Finanzmarktrichtlinie, die die Banken zur Offenlegung sämtlicher Gebühren und Provisionen verpflichtet.
Frage: Wann ist eine Vermögensverwaltung sinnvoll?
Antwort: Wenn der Anleger sich nicht selbst um seine Anlagen ständig kümmern möchte. Eine professionelle Vermögensverwaltung kann erhebliche zeitliche Entlastung bedeuten. Allerdings sind die Kosten hierfür relativ hoch, so dass sich eine Vermögensverwaltung erst ab einem bestimmten Anlagebetrag lohnt. Viele Institute oder Verwalter bieten eine solche erst ab 500.000 Euro an.
Frage: Soll man angesichts der weltweiten Finanzkrise nun Gold kaufen und wenn, welche Art des Edelmetalls ist zu bevorzugen?
Antwort: Der Goldpreis ist zuletzt vor allem aufgrund der Nachfrage aus Schwellenländern, den Zentralbanken sowie spekulativer Investoren stark gestiegen. Auch die Sorgen vor einer steigenden Inflation haben Anleger in das gelbe Metall getrieben. Kurzfristig betrachtet befinden sich die Notierungen damit auf einem relativ hohen Niveau. Zudem ist die Anlage mit Risiken behaftet. Diese bestehen etwa in der Entwicklung des US-Dollars. Steigt der Goldpreis und fällt der Dollar, hat ein Anleger im Euroraum unter dem Strich nichts verdient. Nichtsdestotrotz kostet das Edelmetall aktuell in etwa soviel wie 1982. Langfristig scheint also durchaus noch Potenzial zu bestehen. Gold sollte insgesamt nur als Beimischung dienen. Goldbarren und Münzen haben das Problem der Aufbewahrung. Für die Geldanlage besser geeignet ist ein börsennotierter Gold-Indexfonds, der die Notierung eins zu eins abbildet.
Frage: Wir wollen für unsere kleine Enkeltochter bis zu ihrem 18. Geburtstag jeden Monat 50 Euro anlegen. Welche Fonds oder auch andere Anlagen – mit Kapitalsicherheit – empfehlen Sie? Das Geld sollte nur an unsere Enkelin gehen.
Antwort: Sie können für Ihre Enkelin einen Fondssparvertrag abschließen, der sich an den großen europäischen Aktienwerten orientiert. Auf lange Sicht dürfte die Rendite hier über der eines klassischen Sparvertrages liegen und es sollten auch Verluste ausgeschlossen sein. Vollkommene Sicherheit gibt es bei Fondssparplänen jedoch nicht. Dafür müssten Sie einen Banksparplan abschließen, der jedoch statistisch gesehen weniger als die Hälfte eines Fondssparplans abwirft. Auf alle Fälle sollten Sie den Vertrag auf den Namen des Kindes laufen lassen, da die Sprösslinge eigene Freibeträge haben. Allerdings haben Sie das Geld dann endgültig dem Enkel überschrieben und haben keinen Einfluss darauf, ob von den Spargroschen das Studium finanziert oder ein Porsche erworben wird.
Frage: Wir wollen unserem Sohn ein Wertpapierdepot übertragen. Müsste er bei Veräußerung im Jahr 2009 Abgeltungsteuer zahlen?
Antwort: Bei einer Depotübertragung 2008 können die Anschaffungsdaten nicht auf Ihren Sohn übertragen werden. Als Anschaffungszeitpunkt gilt die Einbuchung bei der Depotbank des Sohnes. Dieser ist maßgebend für die weiter geltende Jahresfrist. Im Klartext bedeutet dies: Verkauft Ihr Sohn innerhalb von zwölf Monaten nach der Einbuchung, unterliegen Kursgewinne der Einkommensteuer und sind in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Zwölf Monate nach Depotübertragung kann er die Wertpapiere verkaufen, ohne Veräußerungsgewinne versteuern zu müssen. Abgeltungsteuer fällt nicht an.
Aktien und Fonds
Frage: In den vergangenen Wochen trudelte der Dax nach unten. Sinken die Aktienkurse weiter und soll ich meine Aktien verkaufen?
Antwort: Die Finanzkrise hat viele Anleger verunsichert und zu Gewinnmitnahmen geführt. Die Verunsicherung dürfte auch noch einige Zeit anhalten und zu stärkeren Kursschwankungen führen. Aber: Die Bewertung vieler europäischer und vor allem auch deutscher Standardaktien ist – gemessen am Kurs/Gewinn-Verhältnis – im historischen Vergleich niedrig. Die Unternehmensgewinne steigen tendenziell weiter. Die Zinsen sind niedrig und es ist nach wie vor viel Liquidität vorhanden, die angelegt werden will. Das alles spricht langfristig für steigende Kurse.
Frage: Soll ich meine deutschen Aktien verkaufen?
Antwort: Wenn Sie nicht überinvestiert sind, rate ich zum Halten. Seit mehreren Jahren hat sich das Bewertungsniveau der Aktien kaum erhöht, obwohl der Dax stark zugelegt hat. Die Ursache dafür liegt in den starken Gewinnzuwächsen der deutschen Unternehmen. Das Bewertungsniveau des deutschen Leitindex Dax gilt immer noch als günstig.
Frage: Lohnt sich nach der mittlerweile fünf Jahre dauernden Hausse derzeit überhaupt noch der Einstieg in Aktienfonds?
Antwort: Ja. Aber nur wenn Sie das Geld langfristig liegen lassen können, denn für Aktien und Aktienfonds benötigt der Anleger langen Atem. Es wäre ein Verlustgeschäft, wenn Sie in Zeiten einer schlechten Börsenentwicklung verkaufen müssten.
Frage: Wo sollte man bei Aktien den Schwerpunkt setzen?
Antwort: Am heimischen Markt, also Deutschland und Europa. Als Beimischung eignen sich aber auch die Schwellenländer.
Frage: Ich habe amerikanische Aktien. Soll ich jetzt verkaufen?
Antwort: Angesichts der etwas schwächeren Perspektiven für die US-Konjunktur sind die Ertragsaussichten für US-Aktien nicht mehr so gut wie in den letzten Jahren. Hinzu kommt, dass der steigende Euro Ihre Rendite – in Euro gerechnet – deutlich schmälert. Da auf mittlere Sicht eher mit einem weiter schwachen Dollar zu rechnen ist, wäre eine Reduktion Ihres Engagements in den USA durchaus zu überlegen.
Frage: Meine chinesischen Aktien haben sich äußerst gut entwickelt. Soll ich die Titel nun verkaufen oder auf weitere Kursteigerungen hoffen?
Antwort: Die chinesische Börse ist extrem hoch bewertet. Zwar ist das Land angesichts der hohen Wachstumsraten als Anlageregion äußerst interessant. Der Preis für die Aktien ist jedoch in der Breite zu hoch, selbst wenn man die positiven Aussichten berücksichtigt. Sie sollten ein paar Gewinne durch Teilverkauf in Sicherheit bringen. Mit dem Rest können Sie auf eine Fortdauer der Hausse setzen.
Frage: Mein BRIC-Fonds hat in den vergangenen 28 Monaten 130 Prozent an Wert gewonnen. Mich beschleichen ersten Bedenken, ob ich nicht einen Teil verkaufen soll?
Antwort: Nur realisierte Gewinne sind wirkliche Gewinne, der Rest sind Buchgewinne, die sich schnell in Luft auflösen können. Die meisten Anleger machen den Fehler, Gewinne zu schnell zu realisieren und Kursverluste ewig weiterlaufen zu lassen in der Hoffnung, dass sich das Minus wieder umkehrt. Lassen Sie die Fonds daher zunächst weiter laufen und ziehen Sie Stoppkurse ein, zu denen Sie einen Teil oder die gesamte Position auflösen wollen. Ein solcher Stopp liegt normalerweise zehn bis 15 Prozent unter dem aktuellen Niveau. Sollten die Kurse dann ins Rutschen kommen, verkaufen Sie so rechtzeitig. Wichtig ist, dass Sie die Stoppkurse entsprechend der Entwicklung nachziehen.
Abgeltungsteuer
Frage: Ab wann entfällt die Spekulationsfrist? Konkret: Bis wann kann ich mein Portfolio neu strukturieren, ohne dass beim Realisieren von Gewinnen eine Steuer anfällt?
Antwort: Die Spekulationsfrist wird mit Einführung der Abgeltungsteuer am 1.1.2009 entfallen. Konkret: Für Aktien und Anleihen, die Sie am 31.12.2008 im Depot haben gilt noch das alte Recht. Verkaufen Sie diese also noch Jahresfrist mit Gewinn, können Sie diesen wie bisher steuerfrei einnehmen. Für Titel, die Sie nach dem 1.1.2009 erwerben, gilt dann das neue Recht, d.h. Sie müssen Kursgewinne wie auch andere Kapitalerträge versteuern.
Frage: Sind Fonds, insbesondere Aktienfonds, eine Lösung im Hinblick auf die Abgeltungsteuer? Schließlich gilt ja bis 2009 noch die Übergangsfrist und ich kann die neue Abgabe umgehen?
Antwort: Grundsätzlich sollte eine Anlageentscheidung nie allein aus steuerlichen Gründen getätigt werden. Letztlich muss eine Anlage zu Ihnen passen. Die Frage nach einer Anlage in Aktien oder Aktienfonds sollte daher vor allem aufgrund der zukünftigen Entwicklungschancen der Aktie oder des Fonds entschieden werden. Die steuerliche Frage ist nachrangig. Es wäre von daher falsch sein gesamtes Vermögen jetzt in Aktien umzuschichten, da damit der Grundsatz der Risikodiversifizierung außer Acht gelassen wird. Aber wer ohnehin mit dem Gedanken von Aktieninvestments spielt, sollte dies vor dem 01.01.2009 tun.
Frage: Welche Anlagestrategie empfehlen Sie mit Blick auf die kommende Abgeltungssteuer?
Antwort: Künftig wird man mit seinen Investments eine Art Ehe eingehen – es geht um längerfristige Bindungen. Denn jeder realisierte Kursgewinn ist nach 2009 mit dem Fiskus zu teilen – Geld, das nicht mehr für den Anleger arbeiten kann. Wer länger seine Anlagen hält, zahlt erst zu einem späteren Zeitpunkt die Abgeltungssteuer und es kommt zu einer Art Steuerstundungseffekt. Dieser kann durchaus substanziell ausfallen. Unter längerfristigen Aspekten eigenen sich nicht so sehr Themenfonds, sondern eher breitstreuende Aktienfonds. Diese können kritische Branchen aussortieren und sind nicht so anfällig gegenüber Trendwechseln an den Märkten. Die Banken legen bezüglich der Abgeltungsteuer auch spezielle Dachfonds auf, bei denen die Anlagepolitik bewusst offener gestaltet ist: Zum Beispiel können dort die Bargeldbestände hochgefahren werden. So sind bei Börsenkrisen die Schwankungen nach unten deutlich kleiner.
Frage: Ich habe einen Fondssparplan mit weltweiten Aktienfonds. Was muss ich hinsichtlich der Abgeltungsteuer 2009 beachten?
Antwort: Alle Fondsanteile, die Sie bis Ende 2008 erwerben, bleiben von der Abgeltungsteuer auf Kursgewinne verschont. Alle ab 2009 gekauften Investmentfonds unterliegen dagegen bei einem späteren Verkauf der Abgeltungsteuer. Ganz gleich, wann Sie diese wieder verkaufen.
Frage: Ist ein Aktienfondsparplan noch sinnvoll, wenn die Erträge aus den ab 2009 eingezahlten Raten mit dem Fiskus geteilt werden müssen?
Antwort: Sicher wird das langfristige Sparen mit Fondssparplänen ab 2009 wegen der neuen Abgabe leicht an Attraktivität verlieren. Aktienfondssparpläne bleiben aber nach wie vor sinnvoll, da sie eine flexible Möglichkeit bieten mit kleineren Beträgen regelmäßig von der Entwicklung an den Aktienmärkten zu profitieren. Und selbst die Abgeltungssteuer wird nicht verhindern, dass die Produkte weiter zur renditeträchtigsten Sparform zählen. Mit festverzinslichen Anlagen sind die Renditemöglichkeiten weniger gut. Außerdem setzen wir darauf, dass die Bundesregierung früher oder später ein Einsehen hat und auf langfristigen Anlagen geringere Steuersätze erhebt beziehungsweise die Freibeträge anhebt. In den meisten anderen Ländern wird steuerlich zwischen kurzfristigem und langfristigem Sparen unterschieden.
Frage: Gibt es eine Alternative zum Fondssparplan?
Antwort: Eventuell wäre zu überlegen, ob man einen Versicherungsmantel wie eine fondsgebundene Rentenversicherung nutzt. Schließlich bleiben die Erträge von Lebensversicherungen von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Allerdings ist diese Alternative nicht so flexibel wie ein herkömmlicher Fondssparplan, denn für die Steuerfreiheit muss die Versicherung mindestens zwölf Jahre laufen und darf erst nach dem 60. Lebensjahr fällig werden.
Frage: Kann ich die Abgeltungssteuer umgehen, wenn ich mein Geld in Finanzinnovationen investiere?
Antwort: Nein, die Abgeltungstuer gilt gleichermaßen für alle Kapitaleinkünfte. Es war gerade das Ziel des Gesetzgebers, die bisherigen unterschiedlichen Besteuerungsregeln anzugleichen. Künftig gilt der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent für alle privaten Kapitaleinkünfte. So wird bei abgezinsten Anleihen wie Zerobonds, oder Disagio-Anleihen, die gegenwärtig den sogenannten Finanzinnovationen zugerechnet werden, ab dem 1.1.2009 die Differenz zwischen Einlösungs- und Anschaffungswert der Abgeltungsteuer zu unterwerfen sein.
Frage: Muss ich mit Einführung der Abgeltungsteuer einen neuen Freistellungsauftrag stellen?
Antwort: Nein, nicht zwingend. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig. Sie sollten jedoch bedenken, dass künftig neben Zins- auch Kapitalerträge aus Kursgewinnen oder Dividenden in diesen Topf wandern. Daher lohnt es sich, die Verteilung der Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken zu überprüfen entsprechend den erwarteten Kapitalerträgen anzupassen.
Frage: Mein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 Prozent. Kann ich mir künftig die Abgeltungsteuer von Finanzamt erstatten lassen?
Antwort: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter Berücksichtigung aller Einkünfte unter 25 Prozent liegt, besteht die Möglichkeit der Antragsveranlagung. Das heißt: Kapitalerträge müssen dann nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent versteuert werden. In diesem Fall käme der geringere persönliche Einkommensteuersatz zum Tragen.
Frage: Werden Dividenden weiterhin nur zur Hälfte versteuer?
Antwort: Nein. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Dividenden und Kursgewinne unterliegen dann in voller Höhe der Abgeltungsteuer.
Frage: Werden auch Zinsen von Sparguthaben, etwa beim Sparbuch oder dem Bausparen, von der Abgeltungssteuer betroffen und gelten insoweit die bisherigen Freibeträge bei Banken weiter? In welcher Höhe werden die Zinsen besteuert und können sie bei der Einkommensteuer-Erklärung angesetzt werden?
Antwort: Der bisherige Zinsabschlag von 30 Prozent wird ab 2009 ersetzt durch den einheitlichen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent, sie profitieren also von der neuen Abgabe. Den bisherigen Freibetrag – künftig läuft er unter dem Namen Sparer-Pauschbetrag – gibt es weiterhin. Die Steuer wird von den Banken direkt abgeführt und hat eine abgeltende Wirkung, sie können diese also generell nicht mehr steuermindern geltend machen. Wenn allerdings Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, besteht die Möglichkeit einer Veranlagung auf Antrag beim Finanzamt und sie bekommen das zuviel bezahlte Geld zurück.

Steuern allgemein

Frage: Die Amsterdam Trade Bank bietet ein Tagesgeldkonto an, das allerdings in Holland geführt wird. So kann ich keinen Freistellungsauftrag beantragen. Stelle ich mich steuerlich dann nicht schlechter als in Deutschland? Muss ich die gesamten Zinseinkünfte bei der Einkommensteuer angeben, oder nur den Teil, der über dem Freistellungsauftrag liegt?
Antwort: Zinseinkünfte sind – unabhängig davon wo sie erzielt wurden – grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Sie machen die gesamten in den Niederlanden erzielten Zinsen im Rahmen Ihres Jahressteuerausgleichs geltend. Sofern Sie mit Ihren Kapitaleinkünften unter dem Sparerfreibetrag liegen, erhalten Sie eventuell im Vorfeld gezahlte Steuern zurück erstattet. Die Anlage im Ausland ist also kein Nachteil gegebenenfalls aber etwas aufwendiger, da Sie die Einkünfte im Rahmen des Jahressteuerausgleichs geltend machen müssen.
Frage: Wie werden ausländische Kapitalanlagen künftig versteuert? Kann ich die Abgeltungssteuer umgehen, wenn ich mein Geld in Österreich oder Luxemburg anlege?
Antwort: Stammen Erträge aus ausländischen Wertpapieren, die bei inländischen Kreditinstituten verwahrt werden, unterliegen sie wie inländische Erträge dem Abgeltungsteuerabzug. Erträge aus Kapitalanlagen im Ausland und im Ausland erzielte Kursgewinne müssen nach wie vor im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angegeben werden. Sie werden künftig ebenfalls wie inländische Kapitalerträge stets mit 25 Prozent besteuert.
Frage: In diesem Jahr übersteigen unsere Zinseinkünfte den Freibetrag um rund 3500 Euro. Ich möchte über Stückzinsen (negative Kapitaleinnahmen) die Steuerpflicht umgehen. Welche Anleihen sind geeignet? Wo und wie kann ich eine Auswahl treffen?
Antwort: Einen Überblick über laufende Anleihen erhalten Sie im Internet oder In Fachzeitschriften. Die höchsten Stückzinsen zahlen sie naturgemäß derzeit bei den Anleihen die im Januar oder Februar bereits ihren Zinstermin hatten.

Altersvorsorge

Frage: Muss ich künftig mehr fürs Alter vorsorgen, weil meine Versorgungslücke aufgrund der Abgeltungsteuer im Alter größer wird?
Antwort: Das kommt darauf an, mit welchen Produkten Sie Ihre Altersvorsorge bestreiten. Setzen Sie auf Aktienfondssparpläne oder investieren direkt in Aktien, müssen Sie künftig mehr zur Seite legen, um auf das gleiche Nachsteuerergebnis zu kommen. Denn die Abgeltungsteuer frisst einen erheblichen Teil der Erträge weg. Wenn Sie bisher in verzinste Anlagen investiert haben, verringert sich sogar Ihre Steuerbelastung und Ihre Versorgungslücke wird nicht größer, sondern kleiner. Denn auch bisher musste auf Zinserträge der Zinsabschlag von 30 Prozent gezahlt werden, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten war. Bei Riester-Verträgen und Lebenspolicen fällt übrigens keine Abgeltungsteuer an. Erst zum Beginn der Auszahlungsphase muss der Anleger die Auszahlungen im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung als sonstige Einkünfte mit seinem persönlichen Satz versteuern.
Frage: Ich möchte für meinen Sohn einen Riester-Vertrag abschließen, habe aber mit Investment-Fonds in den vergangenen Jahren schlechte Erfahrungen gemacht. Würden Sie mir deshalb für meinen Sohn einen Riester-Banksparplan empfehlen?
Antwort: Alle Riester-Produkte bieten eine Garantie des eingezahlten Kapitals plus staatlicher Zulagen. Vor möglichen Verlusten sind die Anleger daher geschützt. Überlegungen, welches Riester-Produkt sich rechnet, sollten daher bei der möglichen Rendite ansetzen. Da Ihr Sohn noch sein ganzes Erwerbsleben vor sich hat, würde ich wegen der besseren Renditechancen zu einem Fondssparplan raten.
Frage: Ich bin 24 Jahre alt, habe meine erste Stelle angetreten und möchte etwas für meine Altersvorsorge tun. Was raten Sie mir?
Antwort: Schließen Sie einen Riester-Investmentfondssparplan ab. Aktienfonds bieten auf lange Sicht gute Renditemöglichkeiten. Darüber hinaus könnten Sie auch die Vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds anlegen und so langfristig Kapital aufbauen. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie dafür auch eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Getrennt von der Altersvorsorge sollten Sie den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergessen.
Frage: Wir sind eine Familie mit zwei Kindern, ich bin von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit (Ärztliches Versorgungswerk) und damit nicht &S222;Riesterfähig“, meine Frau arbeitet &S222;Teilzeit in Elternzeit“ und ist gesetzlich rentenversichert. Im Januar bekommen wir unser drittes Kind, meine Frau wird ihre Elternzeit fortsetzen, aber nicht mehr arbeiten. Kann meine Frau in dieser Situation einen neuen Riester-Vertrag abschließen und die Förderung in Anspruch nehmen? Kann ich über meine Frau auch &S222;Riesterfähig“ werden? Welche Riester-Anlageform empfehlen sie uns (Gutverdiener, 3 Kinder, Alter Mitte/Ende 30)?
Antwort: Ihre Frau kann auch in der Elternzeit den Riestervertrag weiterlaufen lassen und bedienen. Auch Sie können über Ihre Frau riesterfähig werden. Die Zulagen sollten aber über Ihre Frau laufen. Auf unserer Website (www.bankenverband.de) bieten wir eine Broschüre mit Fragen und Antworten zur Riesterrente, die weitere Informationen hierzu enthält. Hier können sie auch die Zulagen ersehen. Als Produkt würde ich Ihnen einen renditestarken Fondssparvertrag empfehlen.

Anlageprodukte

Frage: Ist es möglich, Zertifikate zu kaufen, ohne später die Abgeltungsteuer zahlen zu müssen?
Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Seit März dieses Jahres sind Käufe von Zertifikaten, sofern sie länger als bis zum 30.06.2009 im Privatvermögen gehalten werden, ab 2009 von der Abgeltungsteuer betroffen.
Frage: Macht es noch Sinn Zertifikate zu kaufen im Hinblick auf die Abgeltungsteuer?
Antwort: Ja, wenn Sie ein Zertifikat kaufen, bei dem Ihr Anlagehorizont etwa anderthalb bis zwei Jahre ist, können Sie optieren: Ist das Papier bis zum 30.06.2009 gut gelaufen, verkaufen Sie es vorher und profitieren von der Altregelung. Liegt die Entwicklung im negativen Bereich, so können Sie nach dem Stichtag mit steuerlicher Wirkung verkaufen und somit einen abzugsfähigen Verlust generieren.
Frage: Ich habe Mitte 2007 ein Zertifikat erworben. Werden die Erträge nun in 2009 abgabenpflichtig, auch wenn ich die einjährige Spekulationsfrist eingehalten habe.
Antwort: Wenn es sich um ein Risikozertifikat handelt, sprich keine Zins- oder Kapitalgarantien mit dem Derivat verbrieft sind, können Sie dieses nur noch bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei veräußern. Danach greift dann die neue Abgabe. Denn für Zertifikate, die nach dem 14..März erworben wurden, gibt es – anders als etwa bei Aktienfonds – keine Übergangsfrist, während derer sie die alte Regelung mit der einjährigen Spekulationsfrist noch lebenslang nutzen können.
Frage: Wie hoch sollte die Gewichtung von geschlossenen Fonds sein?
Antwort: Das hängt vom Einzelfall, nicht zuletzt von der persönlichen Risikoneigung ab. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken. Normalerweise sollte der Anteil nicht mehr als etwa zehn bis 15 Prozent des Vermögens betragen.

Anlagestrategien im Alter

Frage: Ich bin Rentnerin und zahle keine Einkommensteuer. Belastet mich künftig die Abgeltungsteuer oder kann ich etwas dagegen tun?
Antwort: Wenn Sie nicht einkommensteuerpflichtig sind, müssen Sie auch keine Abgeltungsteuer zahlen. Stellen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung. Wenn Sie diese Bescheinigung erhalten und Ihrer Bank vorlegen, wird Ihnen keine Abgeltungsteuer abgezogen. Bei Kapitalerträgen bis zu 801 Euro im Jahr reicht ein Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank.
Frage: Ich bin 82 Jahre alt und habe mein Erspartes von 250.000 Euro zu zwei Prozent Zins angelegt. Kann ich derzeit mehr erhalten?
Antwort: Auf jeden Fall. Mit Bundeswertpapieren oder – falls Sie kurzfristig anlegen wollen – können Sie zurzeit mit Festgeldkonten oder Tagesgeldkonten etwa das Doppelte an Verzinsung erhalten.
Frage: Ich bin 60 Jahre alt und beginne im Juni 2010 mein Rentendasein. Für den früheren Rentenantritt habe ich eine Abfindungssumme von 30.000 Euro erhalten. Ich möchte das Geld kurzfristig anlegen, um dann bei Rentenantritt mein monatliches Einkommen aufzustocken. Ich möchte, wenn möglich, die kommende Abgeltungssteuer umgehen und das Geld mit geringem Risiko trotzdem sicher investieren.
Antwort: Auf Sicht von drei Jahren würde ich Ihnen am ehesten eine Festgeldanlage empfehlen. Umgehen können Sie die Abgeltungsteuer allerdings nicht. Sie können allerdings darauf achten, dass die Anleihe eine niedrige Verzinsung hat und derzeit unter pari gehandelt wird. Die Kursgewinne sind dann 2010 steuerfrei, da die bisherige Regelung gilt.
Frage: Als Rentnerin verfüge ich über ein geringes Einkommen, so dass ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung besitze. Muss ich ab 2009 trotzdem Abgeltungssteuer zahlen?
Antwort: Nein, mit ihrer Nichtveranlagungsbescheinigung bleibt alles beim Alten. Nach Vorlage bei der Bank zahlt diese Kapitalerträge auch weiter ohne Steuerabzug aus.
 
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